Rechtsprechung
BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- lexetius.com
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif - Gewerbezweigbildung - Belastungsprinzip - Technologieprinzip - gewerbetypische Unfalllast - erhebliche Abweichung - Anspruch auf Verselbständigung - eigener Gewerbezweig - Zuordnung zu einem ...
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Maßgebliche Kriterien für die Veranlagung einer privaten Fachhochschule für Sozialwesen zu einem Gefahrtarif der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG); Zulässigkeit der Bildung eines gewerbezweigorientierten Gefahrtarifs durch die BG; Art und Gegenstand der zu ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Veranlagung - Gefahrtarif - Gewerbezweigbildung - Technologieprinzip - Fachhochschule für Sozialwesen - Veranlagungs-/Beitragsbescheid als unterschiedlicher Streitgegenstand
- Judicialis
SGG § 96 Abs 1; ; SGG § 86; ; RVO § 730; ; RVO § 734; ; SGB VII § 157; ; SGB VII § 159
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Veranlagung der Mitgliedsunternehmen in der Unfallversicherung nach einem Gefahrtarif
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 17.09.1999 - S 10 U 2944/98
- LSG Baden-Württemberg, 09.04.2003 - L 2 U 4368/99
- BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R
Papierfundstellen
- BSGE 95, 47
- NZS 2006, 434 (Ls.)
- Breith. 2007, 88
Wird zitiert von ... (87) Neu Zitiert selbst (13)
- BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 - …
Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R
Der Senat hält deshalb daran fest, dass für eine gesetzliche Klageerweiterung analog § 96 Abs. 1 SGG im Verhältnis Veranlagungs- und Beitragsbescheid kein Raum ist (siehe bereits Urteil vom 24. Juni 2003 - BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 8;… Urteil vom 9. Dezember 2003 - BSGE 91, 287 = SozR 4-2700 § 160 Nr. 1, jeweils RdNr 5; Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 2/03 R -).Die Risikobewertung nach dem Gewerbezweigprinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der Verfassung vereinbar, wie der Senat in zahlreichen Entscheidungen bekräftigt und in seinem Urteil vom 24. Juni 2003 (BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1) für das geltende Recht nochmals im Einzelnen dargestellt und begründet hat.
Anknüpfungspunkt für die Definition und den Zuschnitt von Gewerbezweigen sind Art und Gegenstand der zu veranlagenden Unternehmen (BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 15).
In dem Urteil vom 24. Juni 2003 (BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 16 ff) zur Veranlagung von Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung hat der Senat darauf hingewiesen, dass die Gliederung der Gewerbezweige nach dem klassischen Technologieprinzip, also in Anknüpfung an die Art der erzeugten Güter und die Art und Weise ihrer Herstellung oder Bearbeitung, in der modernen Dienstleistungsgesellschaft zunehmend an Bedeutung verliert und dass deshalb für eine sachgerechte Abgrenzung auch andere Merkmale wie einschlägige berufsrechtliche Regelungen oder bestehende verbandsorganisatorische Strukturen herangezogen werden können.
Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen BGen auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den BGen reicht (vgl BSGE 91, 128 ff = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 25, 28;… BSGE 92, 190 = SozR 4-2700 § 152 Nr. 1, jeweils RdNr 18 f; aktuell Schulz, ZESAR 2005, 13 ff).
Dass die eingetretene Beitragserhöhung für sie existenzbedrohend gewesen sei (vgl BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 31) hat sie im gesamten Verfahren nicht vorgetragen.
- BSG, 09.12.2003 - B 2 U 54/02 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Berufungsgericht - …
Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R
Der Senat hält deshalb daran fest, dass für eine gesetzliche Klageerweiterung analog § 96 Abs. 1 SGG im Verhältnis Veranlagungs- und Beitragsbescheid kein Raum ist (…siehe bereits Urteil vom 24. Juni 2003 - BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 8; Urteil vom 9. Dezember 2003 - BSGE 91, 287 = SozR 4-2700 § 160 Nr. 1, jeweils RdNr 5; Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 2/03 R -).Ob neben dem Ausgangsbescheid weitere nach Klageerhebung ergangene Verwaltungsakte gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden sind und das Berufungsgericht über sie hat entscheiden dürfen, ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen, weil es dabei um das Vorliegen von Prozessvoraussetzungen geht, die in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein müssen und nicht zur Disposition der Beteiligten stehen (BSGE 91, 287 = SozR 4-2700 § 160 Nr. 1, jeweils RdNr 6; Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 2/03 R -).
Das folgt daraus, dass die Regelungen eines Gefahrtarifs nach den gesetzlichen Bestimmungen in § 734 Abs. 1 RVO und § 149 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur "für die Tarifzeit" gelten (…vgl zur fehlenden Bindung an frühere Herabsetzungsentscheidungen: BSG SozR 4-2700 § 162 Nr. 1 RdNr 15; zum Vertrauensschutz bei der Änderung von Veranlagungsbescheiden: BSGE 91, 287 = SozR 4-2700 § 160 Nr. 1, jeweils RdNr 15).
- BSG, 22.06.2004 - B 2 U 2/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 1995 - …
Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R
Der Senat hält deshalb daran fest, dass für eine gesetzliche Klageerweiterung analog § 96 Abs. 1 SGG im Verhältnis Veranlagungs- und Beitragsbescheid kein Raum ist (…siehe bereits Urteil vom 24. Juni 2003 - BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 8;… Urteil vom 9. Dezember 2003 - BSGE 91, 287 = SozR 4-2700 § 160 Nr. 1, jeweils RdNr 5; Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 2/03 R -).Ob neben dem Ausgangsbescheid weitere nach Klageerhebung ergangene Verwaltungsakte gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden sind und das Berufungsgericht über sie hat entscheiden dürfen, ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen, weil es dabei um das Vorliegen von Prozessvoraussetzungen geht, die in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein müssen und nicht zur Disposition der Beteiligten stehen (…BSGE 91, 287 = SozR 4-2700 § 160 Nr. 1, jeweils RdNr 6; Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 2/03 R -).
Rechtsgrundlage der Veranlagung sind, wie sich aus der Übergangsregelung in § 219 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) ergibt, für das Jahr 1996 noch die Bestimmungen der RVO, für die Jahre 1997 bis 2000 dagegen die Vorschriften des SGB VII. Da das Beitragsrecht anlässlich der Neukodifizierung des Unfallversicherungsrechts im SGB VII jedoch weitgehend unverändert geblieben ist (…siehe dazu die Urteile des Senats vom 6. Mai 2003 - B 2 U 7/02 R -, SozR 4-2700 § 162 Nr. 1 RdNr 5 und vom 22. Juni 2004 - B 2 U 2/03 R -), ist es unschädlich, dass sich die Revisionsbegründung der Beklagten allein auf die einschlägigen Regelungen der RVO bezieht.
- BSG, 06.05.2003 - B 2 U 7/02 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Herabsetzung - Gefahrklasse - …
Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R
Rechtsgrundlage der Veranlagung sind, wie sich aus der Übergangsregelung in § 219 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) ergibt, für das Jahr 1996 noch die Bestimmungen der RVO, für die Jahre 1997 bis 2000 dagegen die Vorschriften des SGB VII. Da das Beitragsrecht anlässlich der Neukodifizierung des Unfallversicherungsrechts im SGB VII jedoch weitgehend unverändert geblieben ist (siehe dazu die Urteile des Senats vom 6. Mai 2003 - B 2 U 7/02 R -, SozR 4-2700 § 162 Nr. 1 RdNr 5 und vom 22. Juni 2004 - B 2 U 2/03 R -), ist es unschädlich, dass sich die Revisionsbegründung der Beklagten allein auf die einschlägigen Regelungen der RVO bezieht.Das folgt daraus, dass die Regelungen eines Gefahrtarifs nach den gesetzlichen Bestimmungen in § 734 Abs. 1 RVO und § 149 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur "für die Tarifzeit" gelten (vgl zur fehlenden Bindung an frühere Herabsetzungsentscheidungen: BSG SozR 4-2700 § 162 Nr. 1 RdNr 15;… zum Vertrauensschutz bei der Änderung von Veranlagungsbescheiden: BSGE 91, 287 = SozR 4-2700 § 160 Nr. 1, jeweils RdNr 15).
- BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90
Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag
Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R
Die Zusammenfassung mehrerer Gewerbezweige in einer Gefahrtarifstelle sei zulässig, wenn die Unternehmen von ihrem Betriebsgegenstand her durch eine gemeinsame gewerbetypische Unfallgefahr gekennzeichnet seien (Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. April 1991 - 2 RU 54/90) und daher annähernd gleiche Unfallrisiken hätten (…Hinweis auf BSG SozR 2200 § 734 Nr. 3).Dass alle gewerbezugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (…siehe dazu bereits: BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1;… BVerfG SozR 2200 § 734 Nr. 2; Urteil des Senats vom 21. August 1991 - 2 RU 54/90 - NZA 1992, 335).
- BVerfG, 04.03.1982 - 1 BvR 34/82
Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R
Die Veranlagung nach Gefahrklassen soll eine möglichst gerechte Verteilung der Unfalllast auf die Beitragspflichtigen gewährleisten (Bundesverfassungsgericht - Kammer -, Beschluss vom 4. März 1982 - 1 BvR 34/82 -, SozR 2200 § 734 Nr. 2).Indessen sind den Bestrebungen nach Differenzierung und Berücksichtigung des individuellen Gefährdungsrisikos bei der Bildung von Gewerbezweigen Grenzen gesetzt, die sich aus der Funktion und der Systematik eines Gefahrtarifs ergeben (BVerfG , Beschluss vom 4. März 1982 - 1 BvR 34/82 -, SozR 2200 § 734 Nr. 2).
- BSG, 14.12.1967 - 2 RU 60/65
Zugang einer Einschreibesendung - Aushändigung an Postabholer - Zugangszeitpunkt …
Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R
So hat das BSG in einer älteren Entscheidung die Einordnung einer Kreidegrube in die Gefahrklasse für Kalksteingruben als rechtswidrig angesehen, weil zwar die Gesteinsarten verwandt seien und ihr Abbau demselben Verwendungszweck diene, die Abbaumethoden und die eingesetzten technischen Hilfsmittel aber ersichtlich eine unterschiedliche Gefahrenlage bedingten und die Kreidegruben deshalb als eigener Gewerbezweig einer anderen Tarifstelle zugeordnet werden müssten (BSGE 27, 237, 241 ff = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO).Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig folgen (dazu nochmals BSGE 27, 237, 241 ff = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO; ferner: Urteil des Senats vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88 - HV-INFO 1988, 2215).
- BSG, 22.09.1988 - 2 RU 2/88
Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R
Bei unrichtiger Einschätzung der Unfallrisiken für eine bestimmte Unternehmensart müsse die BG die Gefahrklasse für diese Unternehmensart anders bestimmen (Hinweis auf BSG Urteil vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88).Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig folgen (…dazu nochmals BSGE 27, 237, 241 ff = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO; ferner: Urteil des Senats vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88 - HV-INFO 1988, 2215).
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R
Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24). - BSG, 24.02.2004 - B 2 U 31/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Gefahrtarif - Beitrag - Altlasten - DDR - …
Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R
Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen BGen auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den BGen reicht (…vgl BSGE 91, 128 ff = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 25, 28; BSGE 92, 190 = SozR 4-2700 § 152 Nr. 1, jeweils RdNr 18 f; aktuell Schulz, ZESAR 2005, 13 ff). - BSG, 29.10.1981 - 8a RU 34/80
Unfallversicherungsträger - Gefahrtarifstelle - Unternehmensgröße
- BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt …
- BSG, 12.12.1985 - 2 RU 40/85
Unfallversicherung - Gefahrklassenbildung
- BSG, 11.04.2013 - B 2 U 8/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 - …
Im Grundsatz ist anerkannt und wird von der Klägerin nicht in Zweifel gezogen, dass nach § 157 Abs. 2 SGB VII die Gefahrengemeinschaften entsprechend der Gliederung nach Gewerbezweigen durch einen gewerbezweigspezifischen Gefahrtarif gebildet werden können (sog Gewerbezweigprinzip, dazu BSG vom 24.6.2003 - B 2 U 21/02 R - BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1 sowie BSG vom 5.7.2005 - B 2 U 32/03 R - BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2; dazu auch K. Palsherm in Brandenburg jurisPK-SGB VII, § 157 RdNr 27 f; Becker, BG 2004, 528, 529 ff; Heldmann, BG 2007, 36) .Die Gefährdungsrisiken werden ihrerseits durch die hergestellten Erzeugnisse, die Produktionsweise, die verwendeten Werkstoffe, die eingesetzten Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen sowie die gesamte Arbeitsumgebung geprägt (BSG vom 5.7.2005 - B 2 U 32/03 R - BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2, RdNr 27) .
Läge ein solches "erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko" im Sinne der Rechtsprechung des Senats vor, könnten die Unternehmer des Gewerbezweigs "Konditoreien" einen Anspruch auf Verselbstständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig haben (s auch BSG vom 5.7.2005 - B 2 U 32/03 R - BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2) , denn die Veranlagung nach Gefahrklassen soll eine gerechte Verteilung der Unfalllast auf die Beitragspflichtigen gewährleisten (…BVerfG vom 4.3.1982 - 1 BvR 34/82 - SozR 2200 § 734 Nr. 2) .
Insbesondere war die Beklagte nicht gehalten, in dem neuen Gefahrtarif 2005 eine Übergangsregelung vorzusehen.Das BSG hat bei Neuregelungen im Beitragsrecht bislang keinen Anlass gesehen, zu Gunsten der von einer Neuregelung in einem Gefahrtarif negativ Betroffenen aus Vertrauensschutzgesichtspunkten Übergangsregelungen zu fordern (vgl BSG vom 5.7.2005 - B 2 U 32/03 R - BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2, RdNr 42) .
- BSG, 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit - …
Die Risikobewertung nach dem Gewerbezweigprinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der Verfassung vereinbar, wie der Senat in zahlreichen Entscheidungen bestätigt und ua in seinem Urteil vom 24. Juni 2003 (…BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1) für das geltende Recht nochmals im Einzelnen dargestellt und begründet hat (s zuletzt Urteil des Senats vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig folgen (…dazu nochmals BSGE 27, 237, 241 ff = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO; ferner: Urteil des Senats vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88 - HV-INFO 1988, 2215; zuletzt Urteil des Senats vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R -).
Dass alle gewerbezugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (…siehe dazu bereits: BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1;… BVerfG SozR 2200 § 734 Nr. 2; Urteil des Senats vom 21. August 1991 - 2 RU 54/90 - NZA 1992, 335; zuletzt Urteil des Senats vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R -).
Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen BGen auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den BGen reicht (…vgl BSGE 91, 128 ff = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 25, 28;… BSGE 92, 190 = SozR 4-2700 § 152 Nr. 1, jeweils RdNr 18 f; zuletzt Urteil des Senats vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R - mwN).
Nur anhand der für die Tarifbildung ausgewerteten Datenbestände, Statistiken und sonstigen Materialien kann beurteilt werden, ob den Entscheidungen der Vertreterversammlung gesichertes Zahlenmaterial zu Grunde lag, aus dem sich auch die Vergleichbarkeit der tatsächlichen Gefährdungsrisikosituation der dort zusammengefassten Unternehmen ergibt (s etwa Senatsurteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R -).
- BSG, 11.04.2013 - B 2 U 4/12 R
Von Bäckereien und Konditoreien dürfen in der gesetzlichen Unfallversicherung …
Im Grundsatz ist anerkannt und wird von der Klägerin nicht in Zweifel gezogen, dass nach § 157 Abs. 2 SGB VII die Gefahrengemeinschaften entsprechend der Gliederung nach Gewerbezweigen durch einen gewerbezweigspezifischen Gefahrtarif gebildet werden können (sog Gewerbezweigprinzip, dazu BSG vom 24.6.2003 - B 2 U 21/02 R - BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1 sowie BSG vom 5.7.2005 - B 2 U 32/03 R - BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2; dazu auch K. Palsherm in Brandenburg jurisPK-SGB VII, § 157 RdNr 27 f; Becker, BG 2004, 528, 529 ff; Heldmann, BG 2007, 36) .Die Gefährdungsrisiken werden ihrerseits durch die hergestellten Erzeugnisse, die Produktionsweise, die verwendeten Werkstoffe, die eingesetzten Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen sowie die gesamte Arbeitsumgebung geprägt (BSG vom 5.7.2005 - B 2 U 32/03 R - BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2, RdNr 27) .
Läge ein solches "erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko" im Sinne der Rechtsprechung des Senats vor, könnten die Unternehmer des Gewerbezweigs "Konditoreien" einen Anspruch auf Verselbstständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig haben (s auch BSG vom 5.7.2005 - B 2 U 32/03 R - BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2) , denn die Veranlagung nach Gefahrklassen soll eine gerechte Verteilung der Unfalllast auf die Beitragspflichtigen gewährleisten (…BVerfG vom 4.3.1982 - 1 BvR 34/82 - SozR 2200 § 734 Nr. 2) .
Insbesondere war die Beklagte nicht gehalten, in dem neuen Gefahrtarif 2005 eine Übergangsregelung vorzusehen.Das BSG hat bei Neuregelungen im Beitragsrecht bislang keinen Anlass gesehen, zu Gunsten der von einer Neuregelung in einem Gefahrtarif negativ Betroffenen aus Vertrauensschutzgesichtspunkten Übergangsregelungen zu fordern (vgl BSG vom 5.7.2005 - B 2 U 32/03 R - BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2, RdNr 42) .
- LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 147/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 - …
Die Risikobewertung nach dem Gewerbezweigprinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der Verfassung vereinbar, wie die Rechtsprechung in zahlreichen Entscheidungen bekräftigt hat (beispielsweise BSGE 91, 128; 95, 479 sowie BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03).Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig folgen (dazu BSGE 27, 237, 241 ff., BSGE 95, 47 sowie BSG - Urteil vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88) .
Dass alle gewerbezugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden, als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (dazu BSGE 95, 47;… BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1;… BVerfG SozR 2200 § 734 Nr. 2; BSG in NZA 1992, 335).
Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften reicht ( BSGE 91, 128 ff.; 92, 190; 95, 47).
Heldmann übersieht indessen, dass das Bundessozialgericht in späteren Entscheidungen - wenn auch ohne Bezugnahme auf das Urteil vom 24. Juni 2003 - BSGE 91, 128 - seiner Auffassung beigetreten ist und mit Urteil vom 5. Juli 2005 - BSGE 95, 47 - sowie vom 28. November 2006 - B 2 U 10/05 R - ausgeführt hat, die Abstufung der Beiträge nach dem Grad der Unfallgefahr sei Ausdruck des Versicherungsprinzips, das im Beitragsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung konsequenter als in anderen Zweigen der Sozialversicherung verwirklicht sei.
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Deutschland - Zwangsmitgliedschaft - …
Letztlich handelt es sich um ein Solidaritätssystem über viele Stufen hinweg von der solidarischen Zusammenfassung aller Unternehmen, die zu einem bestimmten Gewerbezweig gehören, in einer Gefahrengemeinschaft (§ 157 Abs. 2 SGB VII) bis zu dem zwischenzeitlich neuorganisierten Lastenausgleich der BGen untereinander (§§ 176 ff SGB VII; vgl Urteil des Senats vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R - BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2, jeweils RdNr 18 mwN). - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2022 - L 3 U 81/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Widerspruch - formunwirksame …
Denn die Beitragsbescheide haben den Veranlagungsbescheid weder geändert noch ersetzt, wie dies in § 86 SGG vorausgesetzt wird (BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R, SozR 4-2700 § 157 Nr. 2) .Die Gefährdungsrisiken werden ihrerseits durch die hergestellten Erzeugnisse, die Produktionsweise, die verwendeten Werkstoffe, die eingesetzten Maschinen und die sonstige Betriebseinrichtung sowie die gesamte Arbeitsumgebung geprägt (BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R, SozR 4-2700 § 157 Nr. 2;… Urteil vom 11. April 2013 aaO) .
Die notwendig mit einer Generalisierung verbundene Bildung von Gefahrklassen nach dem Gewerbezweigprinzip hat allerdings zur zwangsläufigen Folge, dass es innerhalb der Gewerbezweige nicht nur gewerbetypische, sondern auch vom Durchschnitt der Gruppe mehr oder weniger deutlich abweichende Unternehmen und Unternehmensarten gibt (BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 aaO) .
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien sind Anknüpfungspunkte für Definition und Zuschnitt eines Gewerbezweigs demnach Art und Gegenstand der zu veranlagenden Unternehmen (BSG…, Urteil vom 24. Juni 2003 aaO; Urteil vom 5. Juli 2005 aaO;… Urteil vom 11. April 2013 aaO) .
Denn dies setzt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 5. Juli 2005 aaO;… Urteil vom 21. März 2006 aaO;… Urteil vom 11. April 2013 aaO) voraus, dass die der Unternehmensart zugehörigen Betriebe und Einrichtungen zusammengenommen eine Größenordnung erreichen, bei der sich eine gewerbetypische Unfalllast nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnen lässt.
- BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagungsbescheid - …
Die Risikobewertung nach dem Gewerbezweigprinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der Verfassung vereinbar, wie der Senat in zahlreichen Entscheidungen zur Rechtslage nach der RVO und nunmehr auch nach dem SGB VII entschieden hat (BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2, jeweils RdNr 13).Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen BGen auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den BGen reicht (…vgl BSGE 91, 128 ff = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 25, 28;… BSGE 92, 190 = SozR 4-2700 § 152 Nr. 1, jeweils RdNr 18 f; BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2, jeweils RdNr 18).
Allgemeine Überlegungen zur Abschätzung des Unfallrisikos, wie sie der Kläger anstellt, sind angesichts der zahlreichen Gesichtspunkte, die das Unfallrisiko und die sich daraus ergebenden Entschädigungsleistungen beeinflussen können - Häufigkeit der Versicherungsfälle, die zB bei Wegeunfällen von der Länge des Weges und der Art des Fortbewegungsmittels abhängen, Kreis der Versicherten, Schwere der Versicherungsfälle, Höhe der vom Entgelt der Versicherten abhängigen Leistungen, Meldeehrlichkeit der Unternehmen, Arbeitsaufnahme trotz fortbestehender Arbeitsunfähigkeit - in der Regel willkürlich und reichen daher als Rechtfertigung nicht aus (BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2, jeweils RdNr 25).
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - L 2 U 171/14
Gefahrtarif - Low-Budget-Hotel - Gewerbezweig
Anknüpfungspunkt für die Definition und den Zuschnitt von Gewerbezweigen sind Art und Gegenstand der zu veranlagenden Unternehmen (BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R -, juris).Dabei verliert das klassische Technologieprinzip, also die Anknüpfung an die Art der erzeugten Güter und die Art und Weise ihrer Herstellung oder Bearbeitung, in der modernen Dienstleistungsgesellschaft zunehmend an Bedeutung, so dass deshalb für eine sachgerechte Abgrenzung auch andere Merkmale wie einschlägige berufsrechtliche Regelungen oder bestehende verbandsorganisatorische Strukturen herangezogen werden können (BSG, Urteil vom 5. Juli 2005, a.a.O.).
Ergibt sich, dass in einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen "passenderen" Gewerbezweig folgen (…so bereits Bundessozialgericht im Urteil vom 14. Dezember 1967, a.a.O., sowie Urteil vom 5. Juli 2005, a.a.O.;… Rn. 28).
Eine Unternehmensart kann nur dann als eigenständiger Gewerbezweig geführt werden, wenn die zugehörigen Betriebe und Einrichtungen zusammengenommen eine Größenordnung erreichen, bei der sich eine gewerbetypische Unfalllast nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnen lässt (vgl. § 157 Abs. 2 Satz 1 SGB VII; BSG, Urteil vom 5. Juli 2005, a. a. O., Rn. 29).
Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften reicht (zu allem BSG, Urteil vom 5. Juli 2005, a. a. O., Rn. 30).
- LSG Hessen, 28.01.2014 - L 3 U 180/10 Denn ein Beitragsbescheid kann den Veranlagungsbescheid weder abändern noch ersetzen, wobei auch Gründe der Prozessökonomie nicht für eine erweiternde Auslegung des § 96 SGG sprechen (…st. Rspr. des BSG, z. B. Urt. v. 24.06.2003, B 2 U 21/02 R, juris, Rn. 17; Urt. v. 05.07.2005, B 2 U 32/03 R, juris, Rn. 20;… Urt. v. 21.03.2006, B 2 U 2/05 R, juris, Rn. 15).
Dass alle gewerbezugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslage zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (BSG, Urt. v. 05.07.2005, B 2 U 32/03 R, juris, Rn. 29 f.).
Der erheblich abweichende Grad der Unfallgefahr eines Unternehmens kann die Zuordnung zu einem anderen Gewerbezweig begründen, wenn der Gefahrtarif mehrere für die betreffende Unternehmensart in Betracht kommende Gewerbezweige ausweist und unklar ist, welchem von ihnen sie nach Art und Gegenstand zuzurechnen ist (BSG, Urt. v. 05.07.2005, B 2 U 32/03 R, juris, Rn. 30).
Allgemeine Überlegungen zur Abschätzung des Unfallrisikos sind angesichts der zahlreichen Gesichtspunkte, die dieses Risiko und die sich daraus ergebenden Entschädigungsleistungen beeinflussen können (insbesondere Häufigkeit und Schwere der Versicherungsfälle, Höhe der Leistungen, Meldeehrlichkeit der Unternehmen, Arbeitsaufnahme trotz fortbestehender Arbeitsunfähigkeit) in der Regel willkürlich (BSG, Urt. v. 05.07.2005, B 2 U 32/03 R, juris, Rn. 37).
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 549/08
VBG, Gefahrtarif 2007, Veranlagungsbescheid, Unternehmensart, Gefahrtarifstelle …
Wie das BSG bereits mit den Urteilen vom 05. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R - und vom 28. November 2006 - B 2 U 10/05 R - entschieden habe, könne der Kläger, wenn er nach technologischen Kriterien einer Unternehmensart richtig zugeordnet sei, seine Zugehörigkeit zur Unternehmensart "Zusammenschluss zur Verfolgung gemeinsamer Interessen" nicht mit dem Hinweis auf eine unterschiedliche Belastungssituation in Frage stellen.Die Risikobewertung nach diesem Prinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der Verfassung vereinbar, wie das BSG für den dem Begriff der Unternehmensart vergleichbaren Terminus des Gewerbezweigs in zahlreichen Entscheidungen bekräftigt hat (vgl. u. a. BSG in SozR 4-2700 § 157 Nr. 2 und Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 2/05 R -, zitiert nach juris).
Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt der Unternehmensart bzw. des Gewerbezweigs erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbständigung als eigene Unternehmensart bzw. eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einer anderen, "passenderen" Unternehmensart bzw. Gewerbezweig folgen (BSG in SozR 4-2700 § 157 Nr. 2 und Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 2/05 R -, zitiert nach juris).
Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften reicht (vgl. zu oben Gesagtem BSG in SozR 4-2700 § 157 Nr. 2 und Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 2/05 R -, zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 3 U 38/04
Gesetzliche Unfallversicherung - rechtmäßiger Veranlagungsbescheid - Gefahrtarif …
- LSG Hessen, 18.06.2013 - L 3 U 190/10
Veranlagung zum Gefahrtarif für Masseure
- BSG, 15.05.2012 - B 2 U 4/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Lastenausgleich für das Umlagejahr 2007 - …
- LSG Sachsen, 21.06.2010 - L 2 U 137/08
Veranlagung von Unternehmen zu Gefahrtarifen in der gesetzlichen …
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2009 - L 14 U 129/08
- BSG, 20.03.2007 - B 2 U 9/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - deutscher Unternehmer - …
- LSG Baden-Württemberg, 09.06.2010 - L 2 U 715/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 3 U 247/08
Zuordnung der Pfandleiher zur Gefahrtarifstelle 13 der …
- BSG, 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - zuständige Berufsgenossenschaft - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2023 - L 21 U 127/20
Zuordnung eines Unternehmens zu einer bestimmten Gefahrtarifstelle durch den …
- LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 U 840/16
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragssatzung - …
- BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B
Bestimmung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren
- LSG Hessen, 17.02.2014 - L 9 U 273/09
Gefahrtarif; Wohnungs- und Siedlungsunternehmen
- BSG, 10.11.2023 - B 2 U 127/22 B
- LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 96/17
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2015 - L 2 U 207/13
Gesamtunternehmen - Unternehmeridentität - selbstständige juristische Person
- LSG Sachsen, 16.12.2010 - L 2 U 67/09
Zuständigkeit - Versicherter Personenkreis - selbständige Tagesmutter - …
- LSG Sachsen, 21.04.2016 - L 2 U 80/14
Unfallversicherung - Zur Veranlagung von Unternehmen nach Gefahrklassen im …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 17 U 108/06
Maßstab für die Beurteilung der Beitragserhebung in der gesetzlichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - L 3 U 107/15
Gesetzliche Unfallversicherung: Bildung von Gefahrentarifen in der gesetzlichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 31 U 450/08
Veranlagung zum Gefahrtarif - Haus- und Grundbesitzerverein - wirtschaftliches …
- LSG Baden-Württemberg, 14.02.2006 - L 11 KR 4373/05
Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - Werkzeichnungen erstellender Grafiker - …
- LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2022 - L 3 R 47/21
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- LSG Bayern, 27.06.2007 - L 2 U 276/06
Veranlagung der Unternehmen für die Tarifzeit nach dem Gefahrtarif zu …
- OLG Bremen, 11.08.2005 - 2 U 15/05
- LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 10/14
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - …
- SG Düsseldorf, 03.06.2014 - S 6 U 493/10
- LSG Baden-Württemberg, 19.09.2011 - L 1 U 1782/11
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 22 R 1173/10
Einbeziehung eines Altersrentenbescheides in einen Rechtsstreit um einen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2013 - L 14 U 213/10
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2020 - L 5 U 69/15
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - …
- LSG Baden-Württemberg, 25.08.2008 - L 1 U 583/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Rücknahme eines Beitragsbescheids ex tunc zu …
- LSG Sachsen, 03.12.2015 - L 2 U 158/12
Gesetzliche Unfallversicherung; Beitragsrecht; Veranlagung eines Wach- und …
- LSG Bayern, 17.12.2014 - L 2 U 448/12
Veranlagungs- und Beitragsbescheide in der gesetzlichen landwirtschaftlichen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 11 AS 428/11
Einbeziehung eines weiteren Bescheides in ein wegen Verfristung des Widerspruchs …
- LSG Hamburg, 12.10.2022 - L 2 U 6/22
Grenzen der Prüfungskompetenz des Sozialgerichts beim Gefahrentarif des …
- BSG, 21.12.2015 - B 2 U 130/15 B
- LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 40/13
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - …
- LSG Bayern, 29.01.2015 - L 17 U 43/13
Gefahrtarif, Bauwerksbau, Wärmedämmverbundsystem
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 145/10
Zuständiger Unfallversicherungsträger - Überweisung - Auffangzuständigkeit - …
- LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 126/17
1. Die Berücksichtigung des Leistungsaufwandes der sogenannten 'Altlasten …
- LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 6/14
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - L 3 B 13/04
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Kostengrundentscheidung
- BSG, 12.05.2022 - B 2 U 170/21 B
Veranlagung eines Unternehmens zu einer Gefahrklasse; Grundsatzrüge im …
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 2 U 33/09
Gefahrlauf; Rechtsanwälte; Unfalllast; Nachvollziehbarkeit des Gefahrtarifs; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2017 - L 17 U 483/14
Veranlagung zu einem Gefahrtarif
- SG Augsburg, 13.12.2013 - S 5 U 280/13
Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung mit einer Praxis für …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - L 15 U 176/10
Veranlagung zu den Gefahrklassen des Gefahrtarifs - Durchführung von …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.01.2011 - L 2 U 602/08
Veranstaltungsunternehmen - Wach- und Sicherheitsunternehmen - Gefahrtarif
- LSG Bayern, 13.09.2012 - L 18 U 43/10
Zur Beitragspflicht landwirtschaftlicher Unternehmen
- LSG Bayern, 11.10.2006 - L 2 U 152/04
Einbeziehung der geringeren Gefährlichkeit eines kleinen Forstbetriebs in die …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - L 10 U 694/17
Veranlagung zu einem Gefahrtarif
- LSG Bayern, 27.02.2014 - L 18 U 577/11
Unfallversicherung, Einkommen, Lebensunterhalt, Gefahrtarif, Fußballverein, …
- SG München, 05.06.2013 - S 23 U 268/11
Unfallversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 4676/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2011 - L 11 AS 427/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2013 - L 14 U 366/09
- LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - L 6 U 51/08
Einstufung eines Versicherungs- und Finanzmaklers in die für ihn zutreffende …
- LSG Baden-Württemberg, 15.03.2016 - L 9 U 1318/14
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.07.2010 - L 6 U 8/10
Beitragsrechtliche Einstufung eines Unternehmens in den zutreffenden Gefahrtarif
- SG Berlin, 11.02.2013 - S 96 AS 11664/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - keine hinreichende …
- SG Lüneburg, 17.06.2008 - S 2 U 78/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2009 - L 13 AS 380/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2009 - L 13 AS 33/09
- SG Karlsruhe, 18.12.2008 - S 1 U 3406/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - L 3 U 50/15
- SG Lüneburg, 19.05.2014 - S 2 U 54/11
Gesetzliche Unfallversicherung: Versicherungspflicht in der Unfallversicherung; …
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 2 U 3902/09
- LSG Baden-Württemberg, 18.01.2010 - L 1 U 2197/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2010 - L 13 AS 39/10
- LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 U 74/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2009 - L 13 AS 34/09
- LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 8 U 969/12
- SG Lüneburg, 06.08.2012 - S 2 U 109/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2008 - L 9 U 151/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2009 - L 13 AS 332/09